5. Ferienakademie in Roggenburg vom 5. bis 9. April 2010

Teilnahmebedingungen,
Teilnahmegebühr und weitere Hinweise

Teilnahmebedingungen als PDF

Veranstaltungsort: Zentrum für Familie, Umwelt und Kultur – Kloster Roggenburg, Landkreis Neu-Ulm

Beginn der Akademie: 5. April 2010, 14 Uhr
Anreise ab 12.30 Uhr
Ende: 9. April 2010, 17 Uhr

Die Anreise organisiert Ihr individuell, eine Teilnehmerliste zur Organisation der gemeinsamen Anreise wird rechtzeitig verschickt. Die Kommunikation mit den Organisatoren erfolgt über Email.

Anmeldeschluss ist der 12. Februar 2010. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei geeigneter Bewerbung nach der Reihenfolge der Anmeldung.

Der Eigenanteil beträgt 150 Euro. Dieser Betrag wird fällig mit der Teilnahmebestätigung. Eine Teilnahme ohne vorherige Bezahlung des Teilnehmerbeitrages ist nicht möglich.

Das Angebot:
Kurs bei einem der Künstler und Dozenten
4 Übernachtungen in Zimmern des Bildungszentrums, volle Verpflegung
zusätzliche Angebote während der Ferienwoche (z. B. Sport, Spiele, Film, Konzert)
Abschluss-Zertifikat
Materialkosten sind im Preis enthalten.

Die Veranstalter können einen Kurs absagen, wenn die notwendige Teilnehmermindestzahl nicht erreicht wird oder bei Ausfall der verpflichteten Dozenten. Angemeldete Teilnehmer werden davon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Eine Stornierung nach der Teilnahmebestätigung ist nur in schriftlich begründeten Härtefällen möglich. Bei nicht begründetem Rücktritt nach der Teilnahmebestätigung wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt, falls der gebuchte Platz nicht anderweitig vergeben werden kann. Auf die Möglichkeiten von Reiserücktrittsversicherungen wird ausdrücklich hingewiesen.

Die Anmeldung von Minderjährigen (zum Zeitpunkt der Anmeldung) ist nur gültig, wenn die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vor dem 12.02.2010 schriftlich am Nikolaus-Kopernikus-Gymnasium eintrifft (postalisch oder per Fax).

Mit der Anmeldung verpflichtet Ihr Euch, im Falle der Teilnahmebestätigung am gesamten Programm einschließlich der Abschlussveranstaltung teilzunehmen (9. April, 15 – 17 Uhr).

Die gesamte Veranstaltung ist eine Schulveranstaltung und genießt den daraus erwachsenden Versicherungsschutz. Die Teilnehmer unterliegen der Aufsichtspflicht der Lehrkräfte und des von der Schule beauftragten Aufsichtspersonals (studentische Assistenten).

Recht auf Dokumentation, Ausstellung und Mediennutzung durch die Veranstalter:
Der Teilnehmer und/ oder die Erziehungsberechtigten willigen ein, dass die Veranstalter im Rahmen der Ferienakademie und unmittelbar damit zusammenhängenden Veranstaltungen berechtigt sind, Film- und Bildaufnahmen („Aufnahmen“) vom Teilnehmer, gleich in welcher Form, zu machen.
Der Teilnehmer und/ oder die Erziehungsberechtigten willigen weiter ein, dass wir diese Aufnahmen zu Werbe- und Dokumentationszwecken verwenden und insbesondere in unseren „Kursprogrammen“ und Jahresberichten abdrucken dürfen. Ferner wird den Veranstaltern ein nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht eingeräumt. Sie dürfen diese Aufnahmen nur für die genannten Zwecke nutzen. Eine Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen. Die Nutzung von Aufnahmen auf Internetseiten wird im Einzelfall geregelt. Der Teilnehmer und/ oder die Erziehungsberechtigten willigen weiter ein, dass die Veranstalter berechtigt sind, vom ihm im Rahmen unserer Veranstaltungen geschaffenes Kurs- und Werkmaterial zu Dokumentations- und Werbezwecken und für die Öffentlichkeitsarbeit zu dokumentieren, uneingeschränkt zu verwenden und zu veröffentlichen. Ferner wird eingewilligt, Werke, die im Rahmen der Ferienakademie entstanden sind, im Rahmen von Ausstellungen öffentlich zu zeigen. Die Einräumung der oben genannten Rechte erfolgt unentgeltlich. Der Transport und Versand von ausgestellten Kunstwerken ist nicht im Teilnehmerbeitrag inbegriffen und somit vom Teilnehmenden zu organisieren. Die Veranstalter sind nicht verpflichtet, den Namen des Teilnehmers im Rahmen jedweder Nutzung zu nennen.